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Außerordentlichen Hauptversammlung - Dem 23. Dezember 2009, um 17.00 Uhr
26/11/2009

Die Aktionäre werden zur
ordentlichen Hauptversammlung
der Advanced Vision Technology (A.V.T.) Ltd.
am Mittwoch, dem 23. Dezember 2009, um 17.00 Uhr
 
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, 6 Hanagar St., Neve Ne'eman, Hod Hasharon, Israel, eingeladen. Falls innerhalb einer Stunde nach dem festgesetzten Termin für die ordentliche Hauptversammlung kein Quorum gemäß der Satzung der Gesellschaft präsent ist (d.h. zwei oder mehr Aktionäre persönlich oder durch Bevollmächtigte vertreten sind), wird die Versammlung aufgelöst und auf den 30. Dezember 2009 zu vorgenannter Uhrzeit und am vorgenannten Ort vertagt. Nach den Bestimmungen der Satzung der Gesellschaft bilden zwei beliebige persönlich oder durch Bevollmächtigte vertretene Aktionäre der Gesellschaft auf einer so vertagten Versammlung ein Quorum.
 
Die Tagesordnung dieser ordentlichen Hauptversammlung umfasst folgendes: (i) Überprüfung und Erläuterung des Finanzberichts der Gesellschaft für 2008 und (ii) Abstimmung über die folgenden Anträge:
 
1.  Bewilligung der Vergütung von Frau Nurit Nahum in Höhe von NIS 37.467, die ein Director der Gesellschaft und General Manager der Ronin Investments Managing Company Ltd. („Ronin“) ist, wobei Ronin die Mehrheit der ausstehenden Aktien der Gesellschaft hält, auf Grund ihrer Tätigkeit als Director der Gesellschaft in der Zeit von Februar 2008 bis Dezember 2008 (d.h. ab ihrer Ernennung als Director bis zum Ablauf der jährlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2008)
 
2.    Bewilligung der Vergütung von Herrn Ofer Ne‘eman in Höhe von NIS 29.527, der ein Director der Gesellschaft und ein Geschäftspartner des Hauptaktionärs von Ronin ist, auf Grund seiner Tätigkeit als Director der Gesellschaft in der Zeit von März 2008 bis Dezember 2008 (d.h. ab seiner Ernennung als Director bis zum Ablauf der jährlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2008)
 
3.    Wiederernennung der Firma Kost, Forer, Gabbay and Kasierer, ein Mitglied von Ernst & Young International, als unabhängige Abschlussprüfer der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2009 endende Geschäftsjahr und Ermächtigung des Board of Directors zur Festsetzung der Bezüge.
 
 
Die Abstimmung zu den oben genannten Punkten 1 und 2 erfordert die Zustimmung der auf der Hauptversammlung anwesenden (persönlich oder vertreten durch Bevollmächtigte) Mehrheit der Stimmrechte der Gesellschaft mit der Maßgabe, dass
(i) eine solche Mehrheit mindestens ein Drittel der Stimmen der Aktionäre, welche kein persönliches Interesse an der Beschlussfassung haben, beinhaltet oder
(ii) die Gesamtzahl der Gegenstimmen abgegeben durch Aktionäre, welche kein persönliches Interesse an der Beschlussfassung haben, 1% der ausstehenden Stimmrechte der Gesellschaft nicht übersteigt.
Das geltende Recht in Israel erfordert von jedem Aktionär offen zu legen, ob er ein persönliches Interesse an den in Punkten 1 und 2 vorgeschlagenen Beschlussfassungen hat.
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, welche am 9. Dezember 2009 ("Stichtag") im Aktionärsregister der Gesellschaft eingetragen sind.
 
Per 18. November 2009 sind 5.313.128 Aktien der Gesellschaft ausstehend und stimmberechtigt.
 
Die rechtsverbindliche Fassung der vollständigen Tagesordnung (in englischer Sprache) ist am Sitz der Gesellschaft sowie bei der Deutsche Bank AG, TSS/GES, Post IPO Services, 60262 Frankfurt am Main, E-Mail core.emfo@db.com, kostenlos erhältlich.
 
Für Miteigentümer am Sammelbestand von Namens-Stammaktien der Advanced Vision Technology (A.V.T.) Ltd., die auf den Namen der Clearstream Banking AG ("CBF"), Frankfurt am Main, eingetragen und in Form einer Globalurkunde bei der CBF hinterlegt sind, gilt folgendes:
 
Das ihr aufgrund ihrer Eintragung als Aktionärin im Aktionärsregister zustehende Teilnahme- und Stimmrecht aus den Namens-Stammaktien wird die CBF grundsätzlich nicht ausüben. Dem Miteigentümer am Sammelbestand, für den am Stichtag Namens-Stammaktien verbucht sind, oder einem von ihm benannten Dritten wird jedoch auf Verlangen die Teilnahme an der Hauptversammlung bzw. die Ausübung des Stimmrechts im Namen der CBF ermöglicht. Der berechtigte Miteigentümer wird gebeten, bis spätestens 17. Dezember 2009 über seine Depotbank bei der Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main, als Bevollmächtigte der CBF eine Vollmacht bis zur Höhe seines am Stichtag verbuchten Sammeldepotguthabens zu beantragen.
 
Hod Hasharon, im November 2009                                                                  Der Board of Directors
 
Frankfurt am Main, im November 2009
 
Im Auftrag der ADVANCED VISION TECHNOLOGY (A.V.T.) LTD.
 
Deutsche Bank
Aktiengesellschaft





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